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Capital Bra muss 250.000 Euro Zwangsgeld an die GGL zahlen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag von Capital Bra gegen ein Zwangsgeld der GGL wegen Werbung für illegales Online-Glücksspiel abgelehnt.
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Der Berliner Rapper Capital Bra ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, ein Zwangsgeld der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) abzuwenden. Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte es ab, die Vollstreckung der 250.000 Euro bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur; zuerst hatte die „Bild" berichtet.
Vorwurf: Werbung für illegales Online-Glücksspiel
Nach Darstellung der GGL hat der Musiker in seinen sozialen Netzwerken wiederholt Inhalte veröffentlicht, in denen er an illegalem Online-Glücksspiel teilnahm und dafür warb. Er soll sich bei der Nutzung von Angeboten ohne Erlaubnis gefilmt, die Aufnahmen in Livestreams gezeigt und sie anschließend als Videos auf seinen Kanälen bereitgestellt haben.
Verfahren seit Oktober 2025
Die Behörde leitete das Verfahren nach eigenen Angaben im Oktober 2025 ein. Weil der Rapper weder auf eine Anhörung noch auf eine Untersagungsverfügung reagiert habe, wurde das Zwangsgeld festgesetzt. Im April 2026 machte die GGL den Fall öffentlich; den Bescheid stellte ihm die Polizei damals bei einem Clubkonzert in Wiesbaden zu.
Anwalt hält die Verfügungen für rechtswidrig
Sein Anwalt Nik Sarafi hält die Anordnungen der GGL unter Verweis auf EU-Recht für unrechtmäßig. Gegenüber der „Bild" erklärte er, sein Mandant mache derzeit keine Glücksspielwerbung und plane auch keine entsprechenden Kooperationen.
Wie es weitergeht
Da die Fristen verstrichen sind, ist die Zahlung nun fällig. Der Rapper kann noch die nächste Instanz anrufen, ein Termin für die Entscheidung über die Hauptsacheklage steht nicht fest. Eingereicht worden war die Klage zunächst beim Verwaltungsgericht Halle (Saale), wo die GGL ihren Sitz hat. Das Gericht erklärte sich für unzuständig und gab das Verfahren nach Berlin ab, wo der Rapper gemeldet ist.
Quelle: ISA-GUIDE